- Sozialarbeit (Abschluss: Diplom bzw. Master),
- Sozialpädagogik (Abschluss: Diplom bzw. Master),
- Psychologie (Diplomstudiengang / Abschluss: Diplom oder Masterstudiengang / Abschluss: Master of Science),
- Humanmedizin (2. Ärztliche Prüfung, Staatsexamen oder vergleichbarer Abschluss)
und
- eine für den Zeitraum der Weiterbildung bestehende hauptamtliche Anstellung, mit mindestens 50% der wöchentlichen Regelarbeitszeit, in der Suchtrehabilitation, bei der über einen längeren Zeitraum mit Suchtkranken in Einzel-, Paar- und Gruppentherapie gearbeitet werden kann
und
- eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass er mit der Teilnahme an der Weiterbildung einverstanden ist
- und
- in einem maximal 45 minütigen Aufnahmegespräch grundlegende persönliche und berufliche Fähigkeiten nachweisen kann.
Nach Anmeldung und Aufnahmegespräch, in welchem grundlegende persönliche und berufliche Fähigkeiten nachzuweisen sind, entscheidet das weiterbildende Institut über die Aufnahme. Die Entscheidung wird dem Bewerber am Tag des Aufnahmegesprächs mündlich mitgeteilt.
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