Prinzipien der Ausbildung


Prinzipien der Ausbildung

Das Ausbildungskonzept orientiert sich an einem "bio-psycho-sozialen" Störungsverständnis. Dies kann als durchgängig akzeptiert angesehen werden und entspricht dem "sozialkognitiven Lernmodell des Alkoholmissbrauchs und der Alkoholabhängigkeit, wonach sich persönliche Merkmale, Umgebungseinflüsse und das Verhalten gegenseitig bedingen, wobei den vermittelnden kognitiven Einflüssen eine zentrale Rolle zugeschrieben wird" (Petry, 1998).



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Sucht ist häufig nicht die einzige Störung, die bei den Betroffenen auftritt: Ein erheblicher Anteil der Personen zeigt sogenannte komorbide Störungen. Unter komorbiden Störungen werden weitere Achse-I- und Achse-II-Störungen verstanden, die zusätzlich zu einer substanzbezogenen Störung bei einem Betroffenen vorliegen können. Angesichts dessen gehen die bisherigen Ausbildungskonzepte nur in unzureichendem Umfang auf das Problem komorbider Störungen ein:
Die Erstellung eines Therapie- und Ausbildungskonzeptes für die Behandlung von Personen mit Störungen im Zusammenhang mit psychotropen Substanzen soll zusammengefasst folgende Punkte berücksichtigen:

1. Orientierung an operationalen Diagnosesystemen (ICD-10 bzw. DSM-IV-TR):
Die Ausbildung sollte sich an den aktuellen diagnostischen Definitionen von Störungen durch psychotrope Substanzen orientieren, wie sie in der ICD-101 und im DSM-IV-TR1 definiert sind. Von besonderer Bedeutung ist hier die Einbeziehung sogenannter komorbider Störungen in das Ausbildungskonzept. Komorbide Störungen sind zusätzliche, neben den substanzbezogenen Störungen bestehende Achse-I- und/oder Achse-II-Störungen (in der Terminologie des DSM-IV-TR), also z. B. affektive Störungen, Angststörungen und Persönlichkeitsstörungen. Die operationalen Systeme ICD-10 und DSM-IV-TR definieren Störungen in einer eng verhaltensnahen Terminologie unter Vermeidung störungstheoretischer Festlegungen; dies kommt dem Denken der Verhaltenstherapie nahe.

2. Umfassendes Störungs- und Persönlichkeitsmodell:
Es muss ein Störungsmodell zugrunde liegen, das auf aktuellen und wissenschaftlich anerkannten Ergebnissen der Suchtforschung beruht; dies schließt auch komorbide Störungen ein. Gleiches gilt für das zugrundeliegende Persönlichkeitsmodell. Hierbei dürfte unstrittig sein, dass sowohl
  • biologische
  • psychologische als auch
  • soziale Aspekte
berücksichtigt werden müssen.

3. Störungsspezifisches Vorgehen:
Charakteristisch für die heutige Kognitive Verhaltenstherapie ist der Grundsatz des störungsspezifischen Vorgehens. Die Verhaltenstherapie hat im Gegensatz zu anderen Therapieschulen die Vorstellung, dass für die einzelnen Störungen jeweils spezifische Störungstheorien und Behandlungsansätze zu entwickeln sind; dies hat in den vergangenen 20 Jahren zur Entwicklung einer Vielzahl störungsspezifischer Ansätze geführt. In das Ausbildungskonzept sollen daher v. a. störungsspezifische Ansätze zur Behandlung komorbider Störungen einfließen.

4. Bedürfnisorientiertes Vorgehen und Ressourcenorientierung:
Die kognitive Verhaltenstherapie sieht Personen nicht nur unter dem Aspekt ihrer Störung, sondern auch und vor allem unter dem Aspekt ihrer Ressourcen. Dies beinhaltet die Vorstellung, dass neben "gestörten" Verhaltensaspekten die Stärken, Entwicklungsmöglichkeiten und die Bedürfnisse einer Person zum Ansatzpunkt des therapeutischen Vorgehens gewählt werden müssen, Personen also nicht einseitig defizitär definiert werden sollen. Entsprechend sind Methoden der Analyse und therapeutischen Förderung von Ressourcen einzubeziehen. Grawe (2004) benennt in diesem Zusammenhang die Verbesserung der Umsetzung persönlicher Bedürfnisse als wichtiges therapeutisches Ziel neben der Störungsspezifität.

5. Individuelle Problemanalyse:
Charakteristisch für die heutige kognitive Verhaltenstherapie ist das Prinzip der individuellen Problemanalyse. Die bedeutet, dass die Anwendung störungsspezifischen Wissens und die Entwicklung entsprechender Therapiestrategien in höchstem Maße an der Einzelperson orientiert sein muss. Das Ausbildungskonzept vertritt somit den Grundsatz der höchstmöglichen Individualisierung der Therapie mit dem Ziel der Optimierung des therapeutischen Erfolges anhand der Bedürfnisse der Einzelperson.

6. Wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweis/evidenzbasierte Belege:
Das gewählte Therapieverfahren muss allgemein wissenschaftlich anerkannt sein und es müssen wissenschaftliche Belege bezüglich seiner Eignung für den Bereich der Störungen im Zusammenhang mit psychotropen Substanzen vorliegen. Dies gilt sowohl für das Verfahren der Kognitiven Verhaltenstherapie in seiner Gesamtheit als auch für einzelne therapeutische Maßnahmen zur Behandlung süchtigen Verhaltens, die im Rahmen des verhaltenstherapeutischen Paradigmas entwickelt wurden. Gleiches gilt für Verfahren zur Behandlung komorbider Störungen.

7. Einbeziehung wirksamer Behandlungsstrategien aus anderen therapeutischen Paradigmen:
Da die Verhaltenstherapie an den Prinzipen der empirischen Psychologie orientiert ist, müssen auch Behandlungselemente einbezogen werden, die aus anderen therapeutischen Richtungen stammen, sofern sie wirksam und mit den Grundprinzipien der wissenschaftlichen Psychologie vereinbar sind. Beispiele hierfür sind z. B. das Verfahren des Motivational Interviewing (das aus der Tradition der Klientenzentrierten Gesprächspsychotherapie stammt), und die Verfahren der Klärungsorientierten Psychotherapie (Sachse, 2003), die insbesondere bei Persönlichkeitsstörungen ein wirksames Verfahren darstellt (Sachse, 2001, 2004).



Ausbildung zum Sozialtherapeuten/Sucht am IPP
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